About | Suchen | AVRB's | Impressum | English 

Vertrags- und Reisebedingungen

Unsere Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen PDF basieren auf der Empfehlung des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes und sind gestützt auf das Bundesgesetz über Pauschalreisen.

1 Vertrag

1.1 Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Flycatcher Safaris für von Flycatcher Safaris veranstaltete Reisearrangements oder andere von Flycatcher Safaris im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

2 Vertragsabschluss

2.1 Reiseanmeldung

Der Vertrag zwischen Ihnen und Flycatcher Safaris kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Flycatcher Safaris zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Flycatcher Safaris wirksam.
Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Die Preise für die Reisearrangements und die in den Preisen eingeschlossenen Leistungen ersehen Sie aus Ihrer persönlichen Reiseofferte. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Preisänderungen siehe Ziffer 5.

3.2 Anzahlung

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist pro Person eine Anzahlung von CHF/Euro/USD 500 zu leisten. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie allenfalls bereits ausgestellte Flugscheine. Der Gesamtpreis für diese Flugscheine ist zusammen mit der Anzahlung zur Zahlung fällig.

3.3 Restzahlung

Zusammen mit Ihren Reisedokumenten erhalten Sie eine Rechnung über den noch ausstehenden Betrag. Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens am Tag vor Abreise zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist Flycatcher Safaris berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern und die Annullierungskosten nach Ziffer 4.2 geltend zu machen.

3.4 Kurzfristige Buchung

Bei einer kurzfristigen Buchung wird der gesamte Rechnungsbetrag mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt und ist bis spätestens am Tag vor Abreise zu bezahlen.

3.5 Buchungsgebühren

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung, Bearbeitung und Reservation erheben kann.

3.6 Zahlung mit Kreditkarte

Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.

4 Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)

4.1 Allgemeines

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Flycatcher Safaris oder Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind Flycatcher Safaris oder der Buchungsstelle gleichzeitig zu retournieren.

4.2 Annullierungskosten

Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen einer bereits gebuchten Reise werden folgende Annullierungskosten erhoben:

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Flycatcher Safaris oder der Buchungsstelle. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.3 Annullierungskostenversicherung

Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice.
Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, raten wir Ihnen, bei Flycatcher Safaris oder Ihrer Buchungsstelle eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet.

4.4 Ersatzreisender

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen.
Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen.
Allfällig entstehende Mehrkosten (z.B. Annullation und Neuausstellung von Flugtickets) sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen.
Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises.
Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffer 4.2).

5 Programm- und Preisänderungen

5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

Flycatcher Safaris behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Flycatcher Safaris oder Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich zum Beispiel aus folgenden Gründen ergeben:
a) nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Nationalparkgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.)
c) Wechselkursänderungen
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu.

5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

Flycatcher Safaris behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Flycatcher Safaris bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
Insbesondere haftet Flycatcher Safaris nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätung von Dritten, für die Flycatcher Safaris nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
Flycatcher Safaris orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

5.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis oder Programmänderungen vorgenommen werden

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet.
c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

6 Absage durch Flycatcher Safaris

6.1 Mindestteilnehmerzahl

Für einzelne von Flycatcher Safaris angebotene Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer solchen Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Flycatcher Safaris die Reise spätestens 3 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

6.2 Höhere Gewalt, Streiks

Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Flycatcher Safaris die Reise absagen.

6.3 Reiseabsagen aus anderen Gründen durch Flycatcher Safaris

Flycatcher Safaris ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4.

7 Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

7.1

Flycatcher Safaris kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.

7.2

Sollte während der Reise eine Programmänderung (z.B. infolge von Witterungseinflüssen) vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Flycatcher Safaris den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 10).

7.3

Wenn Sie während der Reise aus eigenem Wunsch eine andere Unterkunft oder ein anderes Transportmittel als die im Reiseprogramm vorgesehenen wählen, rechnen Sie die entstehenden Kosten mit dem neuen Leistungsträger direkt ab.

8 Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Flycatcher Safaris nicht belastet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen die örtliche Flycatcher Safaris-Vertretung oder der Leistungsträger vor Ort soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten- und SOS-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Flycatcher Safaris oder Ihrer Buchungsstelle.

9 Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

9.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfe verlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der örtlichen Flycatcher Safaris-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.

9.2 Zuständige Meldestelle

Die örtliche Flycatcher Safaris-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der örtlichen Flycatcher Safaris-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.
Sollten Sie wider Erwarten weder die örtliche Flycatcher Safaris-Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

9.3 Selbstabhilfe

Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Flycatcher Safaris ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 9.1 und 9.2) verlangt (s. Ziffer 10).

9.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Flycatcher Safaris geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Flycatcher Safaris geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Flycatcher Safaris unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der örtlichen Flycatcher Safaris-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

9.5 Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 9.1 und 9.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Die Forderungen verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Sollten für bestimmte Leistungen aufgrund internationaler Abkommen oder nationaler Gesetze kürzere Rüge-, Verwirkungs- oder Verjährungsfristen zur Anwendung gelangen, so gelten diese Fristen.

10 Haftungsbestimmungen

10.1 Allgemeines

Flycatcher Safaris vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der örtlichen Flycatcher Safaris-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und soweit eine Haftung von Flycatcher Safaris besteht.

10.2 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse

10.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Flycatcher Safaris nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.
Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr).

10.2.2 Haftungsausschlüsse

Flycatcher Safaris haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Flycatcher Safaris, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Flycatcher Safaris ausgeschlossen.

10.2.3 Personenschäden

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Flycatcher Safaris im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

10.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden usw.), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Flycatcher Safaris auf maximal den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

10.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Video-, Kommunikationsausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, im Hotelzimmer oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Check- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.

10.2.6 Flug- und Fahrpläne usw.

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, Naturereignisse usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

10.2.7 Veranstaltungen während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Flycatcher Safaris ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. In Ausnahmefällen veranstaltet Flycatcher Safaris Ausflüge usw. im eigenen Namen. In diesem Falle gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

10.2.8 Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen resp. internationalen Abkommen, wobei die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse den internationalen Abkommen und Gesetzen vorgehen, sofern sie weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

11 Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Flycatcher Safaris empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall-, und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.

12 Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Pass- und Einreisevorschriften

Bei der Reiseausschreibung oder in Ihrer persönlichen Offerte finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten erkundigen sich bei Flycatcher Safaris, ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.

12.2 Reisedokumente und Visa

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

12.3 Einhaltung von Vorschriften

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

12.4

Flycatcher Safaris macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Flycatcher Safaris ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

13 Sicherstellung

Durch die Teilnahme am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert Ihnen Flycatcher Safaris die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge.

14 Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Flycatcher Safaris oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Weitere Informationen und die Adresse des Ombudsmannes finden Sie im Internet unter www.ombudsman-touristik.ch.

15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Flycatcher Safaris ist schweizerisches Recht anwendbar.

15.2

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die ungültige Bestimmung soll durch eine ersetzt werden, die den Willen der Parteien am nächsten kommt.

15.3

Für Klagen gegen Flycatcher Safaris wird der ausschliessliche Gerichtsstand Aarberg vereinbart.